Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung nach dem üFMS-B über CIRSmedical.de

Im Beschluss des G-BA über eine "Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B)" [1] vom 17.03.2016 sind im § 1, Satz 1 die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS) definiert. Im Satz 2 wird weiterhin geregelt, dass teilnehmende Krankenhäuser einen entsprechenden Zuschlag für die Teilnahme an einem üFMS erhalten können.

Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt für Krankenhäuser Teilnahmebestätigungen / Konformitätserklärungen für die Teilnahme an CIRSmedical.de (www.cirsmedical.de) als üFMS gemäß der Anforderungen des G-BA aus. Dafür wird eine geringe Aufwandsentschädigung in Höhe von 65,00 € (inkl. der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen USt.) erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung ausschließlich für die Eingabe von CIRS-Berichten unter www.cirsmedical.de ausgestellt wird und nicht für die Eingabe unter www.kh-cirs.de.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablaufverfahren der Ausstellung und die Dokumente zum Download.

Ablaufverfahren (siehe Abbildung 1)

  1. Das Krankenhaus lädt die Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung sowie einer Selbsterklärung des Krankenhauses runter.
    In der Selbsterklärung gibt das Krankenhaus an, welcher CIRS-Bericht (Fall-Nummer) an CIRSmedical.de (www.cirsmedical.de) berichtet wurde und versichert zudem CIRS-Berichte aus dem CIRSmedical.de für das lokale Risikomanagement im Krankenhaus zu nutzen.
  2. Das Krankenhaus übermittelt die ausgefüllten Dokumente nebst der unterzeichneten Selbsterklärung des Krankenhauses an die BÄK.
  3. Die BÄK prüft die Existenz eines CIRS-Berichts zu der angegebenen Fall-Nummer im CIRSmedical.de und das Vorliegen der unterzeichneten Selbsterklärung.
    Bei Unstimmigkeiten kontaktiert die BÄK das Krankenhaus und hält Rücksprache.
  4. Die BÄK übermittelt die unterschriebene Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung und die Rechnung über die Aufwandsentschädigung an das Krankenhaus.
  5. Die BÄK vernichtet die Selbsterklärung nach erfolgter Prüfung.

Die Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung zum üFMS CIRSmedical.de sowie der Selbsterklärung des Krankenhauses finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung von der BÄK unterschrieben wird.

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente ausschließlich per E-Mail an konformitaetserklaerung@baek.de 

Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns gern unter der folgenden Durchwahl telefonisch erreichen: 030 400 456 – 574

Abbildung 1: Ausstellung Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung CIRSmedical.de

Verwendung der Daten

  • Durchführung der Prüfung von Mitarbeitern der BÄK, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
  • Verwendung von Fall-Nummer des CIRS-Berichts in Verbindung mit den Angaben des Krankenhauses ausschließlich für die Prüfung zur Ausstellung der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung.
  • Vernichtung der Selbsterklärung des Krankenhauses über die Teilnahme am CIRSmedical.de nach erfolgter Prüfung.

 

Quelle

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B). BAnz AT 04.07.2016 B3