„Falschangabe von Vorsorgevollmacht" und „Erteilte Vorsorgevollmacht liegt nicht vor“ – die Fälle des Monats Mai 2021 des Netzwerks CIRS Berlin

In jeder Patientenakte sollte es an prominenter Stelle konkrete Angaben geben, ob eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung vorliegt oder nicht.


Den Fall finden Sie im Archiv unter www.cirs-berlin.de/fall-des-monats/archiv.

Das Netzwerk CIRS-Berlin ist ein gemeinsames Projekt der Ärztekammer Berlin, der Bundesärztekammer und von Berliner Krankenhäusern zur Förderung der Patientensicherheit.

In regelmäßigen Abständen treffen sich die Teilnehmer im Rahmen eines Anwenderforums und besprechen die in das CIRS eingegangenen Berichte. Sie wählen besonders lehrreiche oder regional relevante Fälle aus und analysieren und kommentieren diese gemeinsam. Die Fälle des Monats sind unter www.cirs-berlin.de einsehbar und einige davon erscheinen darüber hinaus in der Zeitschrift "Berliner Ärzte".

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